Ehepartner & Co: Partnerschaftliche Gleichstellung: Sicherheit durch gleiches Rentenrecht

0

Ungeachtet der Partnerschaftsform – sei es Hetero-Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft – bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung gleiche Rechte und Pflichten. Die schrittweise Erreichung dieser Gleichstellung in den letzten Jahren eröffnet allen Beteiligten wesentliche Vorteile.

Partnerschaft im Wandel: Auf dem Weg zur „Ehe für alle

Bis 2017 bestand in der Rentenversicherung eine Abgrenzung zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Hetero-Ehen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde 2001 für Lesben und Schwule eingeführt, erlangte jedoch erst 2005 rentenrechtliche Parität. Die Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 hob diese Unterscheidung auf.

Absicherung der Angehörigen in der Rentenversicherung gewährleistet

Die ausführliche Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ gibt einen tiefgreifenden Einblick in die vielseitigen Rentenleistungen für Hinterbliebene. Neben den herkömmlichen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden auch Erziehungsrenten und Rentenabfindungen im Detail erörtert. Die Broschüre enthält zudem Informationen zur Berücksichtigung von Einkommen, zur Krankenversicherung für Rentner und beleuchtet die Thematik der Rentenzahlungen ins Ausland. Ein besonderes Highlight ist die ausführliche Darstellung des Rentensplittings als mögliche Alternative zur Hinterbliebenenrente.

Link zur Broschüre.

Unterstützung in Krisenzeiten: Solider Schutzmechanismus vorhanden

Der Verlust eines Ehepartners oder eines Elternteils geht oft mit emotionalen Belastungen und finanzieller Unsicherheit einher. In diesen Momenten bietet die gesetzliche Rentenversicherung Unterstützung in Form von verschiedenen Leistungen. Die Witwen-, Witwer- und Waisenrente stehen zur Absicherung der Angehörigen zur Verfügung. Geschiedene Partner, die minderjährige Kinder erziehen, können auf Erziehungsrente zählen. Eine erneute Heirat oder gleichgeschlechtliche Ehe könnte die Rente beeinflussen, eventuell erfolgt eine Rentenabfindung. Ehepaare haben auch die Wahl des Rentensplittings.

Für alle Beziehungen: Inklusivität in Partnerschaftsregelungen

Selbst für Personen, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 eine Lebenspartnerschaft eingetragen haben, gelten diese Leistungen bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen. Die Erklärungen in der Broschüre sind somit gleichermaßen auf eingetragene Lebenspartner anwendbar.

Gerechte Renten: Chancengleichheit für diverse Partnerschaften

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland setzt sich aktiv für die Gleichstellung aller Partnerschaften im Rentensystem ein. Diese Gleichstellung sichert Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung in schwierigen Lebensphasen. Die umfassende Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ erläutert ausführlich die verschiedenen Rentenleistungen und bietet Betroffenen klare Orientierung zur Beantragung ihrer Rentenansprüche. Insgesamt schafft die gesetzliche Rentenversicherung eine gerechte Grundlage für die Zukunftsplanung von Hinterbliebenen – ungeachtet ihrer Partnerschaftsart.

Lassen Sie eine Antwort hier

Impressum | Datenschutzerklärung