Eine Eheschließung bringt gemeinsame Rechte und Pflichten mit sich, einschließlich der Unterhaltspflicht und der Verantwortung füreinander.
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Keine gemeinsame Haftung für vorherige Verbindlichkeiten
Schulden, die ein Partner vor der Ehe gemacht hat, bleiben seine alleinige Verantwortung. Egal, ob es sich um Kreditverträge, Unterhaltsansprüche oder andere finanzielle Verpflichtungen handelt, der Partner, der diese Schulden vor der Ehe hatte, haftet auch nach der Trauung allein dafür. Dies gilt auch für Schulden, die aus Verträgen oder Gerichtsurteilen resultieren, wie von den ARAG Experten betont.
Ehepartner müssen für ihre eigenen Verbindlichkeiten einstehen
Während der Ehe ist jeder Ehepartner allein für die Schulden verantwortlich, die er persönlich eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Eheleute den Güterstand der Gütertrennung vereinbart haben oder im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Nach Paragraf 1363 Absatz 2 des BGB wird das Vermögen von Mann und Frau auch bei einer Zugewinngemeinschaft nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen.
ARAG Experten betonen, dass beide Ehegatten als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs haften, wie etwa den Kauf von Lebensmitteln oder Kleidung.
Gemeinsames Girokonto in der Ehe: Haftung für Schulden
Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto führen dazu, dass beide Ehepartner für die Verbindlichkeiten haften, auch wenn nur einer von ihnen die Schulden verursacht hat.
Mietrechtliche Ausnahme: Ehepartner als Mitmieter durch rechtsgeschäftliche Erklärungen
Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn der nicht unterzeichnende Ehepartner im Vertragskopf aufgeführt ist.
Wie eine Scheidung die Steuerlast mindern kann
Unterhaltszahlungen nach Scheidung: Steuerliche Entlastung möglich
Bei einer Scheidung können sich steuerliche Vorteile ergeben.
Ehemann unterstützt Ehefrau bei beruflicher Neuorientierung
Jemand traf seine zukünftige Ehefrau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Bei der Hochzeit sagte sie zu, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Im Gegenzug gewährte er ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Außerdem verpflichtete er sich, ihr nach einer möglichen Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass sie nicht mehr in ihrem früheren Beruf arbeiten muss.
Als seine Frau sich nach drei Jahren von ihm trennte und wieder als Prostituierte arbeitete, entschied der Maler, das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie zu widerrufen. Der Bundesgerichtshof stimmte seiner Entscheidung zu und bezweifelte die Gültigkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).
Die ARAG Experten liefern detaillierte Informationen darüber, wie Schulden in einer Ehe gehandhabt werden sollten und welche Konsequenzen sie für die Ehepartner haben können. Die Artikel betonen, dass Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, die alleinige Verantwortung des jeweiligen Partners bleiben und dass Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen Partners haften. Es wird hervorgehoben, dass eine Haftung nur dann besteht, wenn der Vertrag mit unterschrieben wurde oder wenn man für die Verbindlichkeiten des Partners gebürgt hat.
Es werden die verschiedenen rechtlichen Aspekte von Schulden in einer Ehe behandelt und wertvolle Hinweise für betroffene Ehepaare gegeben.